Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 10.09.2020 - 2 Ca 1160/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,53476) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 10.09.2020 - 2 Ca 1160/20
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2021 - 5 Sa 331/20
Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist bei Alkoholerkrankung
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10. September 2020, Az. 2 Ca 1160/20, teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 6. April 2020 mit notwendiger Auslauffrist nicht am 31. Oktober 2020, sondern am 31. Dezember 2020 aufgelöst worden ist.das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 10.09.2020, Az. 2 Ca 1160/20, abzuändern und die Klage abzuweisen.
- LAG Thüringen, 25.01.2023 - 6 Sa 222/22
Besetzung des Gerichts - ehrenamtlicher Richter - Anspruch auf Sonderzahlung und …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 30.03.2021 (Az. 2 Ca 1160/20) wird zurückgewiesen.